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   BAG, 24.07.1980 - 2 AZR 685/78   

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BAG, 24.07.1980 - 2 AZR 685/78 (https://dejure.org/1980,20571)
BAG, Entscheidung vom 24.07.1980 - 2 AZR 685/78 (https://dejure.org/1980,20571)
BAG, Entscheidung vom 24. Juli 1980 - 2 AZR 685/78 (https://dejure.org/1980,20571)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 24.07.1980 - 2 AZR 685/78
    Befristete Verträge müssen ihre sachliche Rechtfertigung so in sich tragen, daß sie die Kündigungsvorschriften nicht beeinträchtigen (vgl. BAG [GS] 10, 65 [70 ff.] r AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu C der Gründe]; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG AP Nr. 40 und Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil des Siebten Senats vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 [demnächst] AP Nr. 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 2 der Gründe]).

    a) Das Bundesarbeitsgericht ist anfangs bei der Frage nach dem sachlichen Grund für die Befristung von generellen Merkmalen - Üblichkeit im Arbeitsleben, Auffassung verständiger und verantwortungsbewußter Vertragsparteien - ausgegangen (vgl. BAG [GS] 10, 65 [72] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu C 3 der Gründe]5 BAG AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 2 der Gründe]; BAG 23, 460 [463] s AP Nr. 36 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 1 der Gründe]).

  • BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72

    Befristeter Arbeitsvertrag - Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - Lehrer

    Auszug aus BAG, 24.07.1980 - 2 AZR 685/78
    Befristete Verträge müssen ihre sachliche Rechtfertigung so in sich tragen, daß sie die Kündigungsvorschriften nicht beeinträchtigen (vgl. BAG [GS] 10, 65 [70 ff.] r AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu C der Gründe]; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG AP Nr. 40 und Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil des Siebten Senats vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 [demnächst] AP Nr. 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 2 der Gründe]).

    Nach der neueren Rechtsprechung sollen jedoch die Umstände des Einzelfalles dann vorrangige Bedeutung gewinnen, wenn die damit verbundenen Interessen ein solches Gewicht haben, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen zu berücksichtigen (vgl. BAG 25, 125 [129] = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II 2 der Gründe]; BAG AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II 4 der Gründe]).

  • BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 630/74

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftliche Hilfskraft - Zulässigkeit -

    Auszug aus BAG, 24.07.1980 - 2 AZR 685/78
    Nach der neueren Rechtsprechung sollen jedoch die Umstände des Einzelfalles dann vorrangige Bedeutung gewinnen, wenn die damit verbundenen Interessen ein solches Gewicht haben, daß es geboten ist, sie vor den generellen Umständen zu berücksichtigen (vgl. BAG 25, 125 [129] = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II 2 der Gründe]; BAG AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II 4 der Gründe]).

    Dem ist beizupflichten, weil auch im Hochschulbereich die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge gelten (vgl. BAG AP Nr. 40 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78

    Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus BAG, 24.07.1980 - 2 AZR 685/78
    Befristete Verträge müssen ihre sachliche Rechtfertigung so in sich tragen, daß sie die Kündigungsvorschriften nicht beeinträchtigen (vgl. BAG [GS] 10, 65 [70 ff.] r AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu C der Gründe]; BAG 25, 125 = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG AP Nr. 40 und Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil des Siebten Senats vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 [demnächst] AP Nr. 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 25.01.1973 - 2 AZR 158/72

    Befristeter Arbeitsvertrag - Rundfunkanstalt - Reporter - Interviewer -

    Auszug aus BAG, 24.07.1980 - 2 AZR 685/78
    und BAG AP Nr. 37 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II 1 der Gründe]).
  • BAG, 04.02.1971 - 2 AZR 144/70

    Befristung

    Auszug aus BAG, 24.07.1980 - 2 AZR 685/78
    a) Das Bundesarbeitsgericht ist anfangs bei der Frage nach dem sachlichen Grund für die Befristung von generellen Merkmalen - Üblichkeit im Arbeitsleben, Auffassung verständiger und verantwortungsbewußter Vertragsparteien - ausgegangen (vgl. BAG [GS] 10, 65 [72] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu C 3 der Gründe]5 BAG AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 2 der Gründe]; BAG 23, 460 [463] s AP Nr. 36 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 1 der Gründe]).
  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 239/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung, Begriff des "wichtigen Grundes",

    Auszug aus BAG, 24.07.1980 - 2 AZR 685/78
    Diese Würdigung ist, sofern sie - wie hier - überhaupt nur vertretbar ist, einer abweichenden Beurteilung durch das Revisionsgericht nicht zugänglich (so bereits BAG AP Nr. 6 zu § 626 BGB [zu I der Gründe]; vgl. ferner BAG AP Nr. 3 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch [zu 2 der Gründe]).
  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 146/71

    Befristung - Bühnenchormitglieder

    Auszug aus BAG, 24.07.1980 - 2 AZR 685/78
    a) Das Bundesarbeitsgericht ist anfangs bei der Frage nach dem sachlichen Grund für die Befristung von generellen Merkmalen - Üblichkeit im Arbeitsleben, Auffassung verständiger und verantwortungsbewußter Vertragsparteien - ausgegangen (vgl. BAG [GS] 10, 65 [72] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu C 3 der Gründe]5 BAG AP Nr. 35 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 2 der Gründe]; BAG 23, 460 [463] s AP Nr. 36 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 1 der Gründe]).
  • BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 36/60

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrkraft - Öffentliche Schule - Sachliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 24.07.1980 - 2 AZR 685/78
    Eine nachprüfbare Rechtsverletzung liegt insoweit nur vor, wenn der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (vgl. BAG AP Nr. 20 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 2 b der Gründe] 10.
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